Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 01. Juli 2026 · Version 1.0

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der Orbit-X GmbH (nachfolgend „Orbit-X") und ihren Kunden über Beratungs-, Coaching-, Schulungs- und Enablement-Leistungen im Bereich künstlicher Intelligenz und agentischer Arbeitsmethoden.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Orbit-X ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn Orbit-X in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) Individualvertragliche Abreden zwischen den Parteien haben stets Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote von Orbit-X sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder textformliche (§ 126b BGB) Bestellung des Kunden und deren Bestätigung durch Orbit-X in Textform zustande, spätestens jedoch mit dem Beginn der Leistungserbringung durch Orbit-X.

(3) Nebenabreden, Zusicherungen oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

§ 3 Gegenstand und Art der Leistungen

(1) Orbit-X erbringt Beratungs-, Coaching-, Schulungs- und Enablement-Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.

(2) Sämtliche Leistungen von Orbit-X sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Orbit-X schuldet ein fachgerechtes Bemühen und den Einsatz seiner Qualifikation, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten Erfolges oder Ergebnisses. Werkvertragliche Verpflichtungen (§§ 631 ff. BGB) übernimmt Orbit-X nur, sofern dies im Einzelvertrag ausdrücklich und in Textform als solche vereinbart wurde.

(3) Etwaige im Rahmen der Dienstleistung entstehende Arbeitsergebnisse (z. B. Konzepte, Skizzen, Vorlagen, Prompts, Routinen, Dokumente) sind Nebenprodukte der Beratungsleistung und begründen keine Erfolgshaftung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt Orbit-X rechtzeitig, unentgeltlich und in geeigneter Form alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Materialien, Räumlichkeiten und Zugänge zur Verfügung.

(2) Der Kunde benennt vor Beginn der Leistungserbringung eine fachlich verantwortliche Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis.

(3) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unterlassener, verspäteter oder unzureichender Mitwirkung des Kunden gehen zu Lasten des Kunden. Orbit-X ist berechtigt, vereinbarte Termine entsprechend zu verschieben und den daraus entstehenden Mehraufwand nach vereinbarten Tagessätzen abzurechnen.

§ 5 Vergütung, Reisekosten und Reisezeit

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Tagessätze von Orbit-X.

(2) Reisezeiten gelten als Arbeitszeit und werden zum vereinbarten Tagessatz vergütet.

(3) Reisekosten werden gegen Nachweis in tatsächlich angefallener Höhe erstattet. Als Reisekosten gelten insbesondere: Bahn 2. Klasse, Flug Economy Class, Kilometergeld gemäß den steuerlichen Richtlinien der Finanzverwaltung, Übernachtungskosten in branchenüblicher Höhe.

(4) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss eines vereinbarten Leistungsabschnitts (z. B. einer Engagement-Woche oder eines abgeschlossenen Engagements), sofern im Einzelvertrag nicht anders geregelt.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungszugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Rechtsgeschäfte unter Unternehmern gemäß § 288 Abs. 2 BGB (Basiszinssatz zuzüglich 9 Prozentpunkte). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Orbit-X berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aller offenen und fälligen Beträge zurückzuhalten.

§ 7 Absage, Verschiebung und Kündigung

(1) Sagt der Kunde einen vereinbarten Termin ab oder verschiebt er ihn, so gilt bezogen auf das Honorar der betroffenen Sitzung oder Sitzungen folgende Staffel:

a) bei Absage/Verschiebung mindestens 30 Kalendertage vor dem Termin: keine Gebühr;

b) bei Absage/Verschiebung 15 bis 29 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des betroffenen Sitzungshonorars;

c) bei Absage/Verschiebung 14 Kalendertage oder weniger vor dem Termin: 100 % des betroffenen Sitzungshonorars.

(2) Absagen und Verschiebungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

(3) Kann Orbit-X einen vereinbarten Termin krankheitsbedingt oder aus Gründen höherer Gewalt nicht wahrnehmen, wird der Termin einmalig innerhalb von 30 Kalendertagen kostenneutral verlegt. Ist eine Verlegung im Einzelfall aus in der Sphäre des Kunden liegenden Gründen nicht möglich, entfällt die Vergütung für die betreffende Sitzung; weitere Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

(4) Vertragsstrafen (§§ 339 ff. BGB) für die nicht rechtzeitige Erbringung von Dienstleistungen sind ausgeschlossen.

(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 8 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Background-IP. Sämtliches vorbestehende oder unabhängig von diesem Vertrag entwickeltes geistiges Eigentum von Orbit-X — insbesondere Methoden, Frameworks, Vorlagen, Prompts, Routinen, Skripte, Codebausteine, Konzepte, Trainings- und Schulungsunterlagen sowie sämtliches damit verbundenes Know-how (nachfolgend „Background-IP") — bleibt uneingeschränkt Eigentum von Orbit-X. Ein Rechtsübergang findet nicht statt.

(2) Einfaches Nutzungsrecht am Background-IP. An dem im Rahmen der Leistungserbringung überlassenen Background-IP erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht zum ausschließlich internen Gebrauch innerhalb des Kunden-Unternehmens. Eine Nutzung zu Werbezwecken, zum Zwecke des Trainings künstlicher Intelligenz, zur Weiterentwicklung als eigenständiges Produkt oder zur Weitergabe an konzernfremde Dritte ist ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen.

(3) Foreground-IP (kundenspezifische Arbeitsergebnisse). Konkret für den Kunden individualisierte, im Rahmen des Vertragsverhältnisses neu erstellte Arbeitsergebnisse (nachfolgend „Foreground-IP") gehen mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung auf den Kunden über, soweit sie nicht auf Background-IP von Orbit-X aufsetzen. An zugrunde liegendem Background-IP verbleiben die Rechte gemäß Abs. 1 bei Orbit-X; der Kunde erhält daran das Nutzungsrecht gemäß Abs. 2.

(4) KI-erzeugte Arbeitsergebnisse. Für Arbeitsergebnisse, die unter Einsatz künstlicher Intelligenz entstehen, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Ergänzend gilt § 11.

§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die Parteien behandeln alle von der jeweils anderen Partei erhaltenen, als vertraulich gekennzeichneten oder offensichtlich vertraulichen Informationen sowie den Abschluss und Inhalt des Vertrages für die Dauer von fünf Jahren ab Erhalt vertraulich. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(2) Ausgenommen von der Vertraulichkeitspflicht sind Informationen, die (a) allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei bekannt werden, (b) der empfangenden Partei vor Erhalt bereits nachweislich bekannt waren, (c) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Nutzung vertraulicher Informationen der anderen Partei entwickelt wurden oder (d) aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

(3) Beide Parteien verpflichten sich, ihre mit der Vertragserfüllung befassten Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.

(4) Orbit-X verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsdurchführung und im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben. Sofern eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO erforderlich wird, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag.

§ 10 Referenznennung

(1) Orbit-X ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Kunden in anonymisierter Form (insbesondere Branche, Unternehmensgröße, Art der Leistung, Zeitraum) zu Referenzzwecken zu nennen und zu veröffentlichen.

(2) Eine namentliche Nennung des Kunden, die Verwendung des Kunden-Logos oder eine detaillierte Fallstudie erfolgt ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden. Diese Zustimmung wird nach Abschluss des Projekts nicht unbillig verweigert.

§ 11 Einsatz künstlicher Intelligenz

(1) Orbit-X setzt bei der Leistungserbringung KI-basierte Werkzeuge (z. B. Claude Code, Cursor, Visual Studio Code mit KI-Erweiterungen) ein. Die Auswahl und Konfiguration der Werkzeuge erfolgt nach fachlichem Ermessen von Orbit-X.

(2) Für Inhalte, die von KI-Werkzeugen generiert werden, übernimmt Orbit-X keinerlei Gewährleistung hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Freiheit von Rechten Dritter. KI-Ausgaben können fehlerhaft, unvollständig, verzerrt oder rechtsverletzend sein.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse vor jeder produktiven Nutzung eigenständig fachlich zu prüfen, zu bewerten und freizugeben. Orbit-X haftet ausschließlich für Auswahl, Konfiguration und fachgerechtes Prompt-Design im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines Dienstleisters, nicht für den Inhalt der KI-generierten Ergebnisse.

(4) Orbit-X wird nur solche KI-Werkzeuge einsetzen, deren Nutzungsbedingungen ein Training an Kundendaten ausschließen (typischerweise Business- oder Enterprise-Tarife), sofern der Kunde nicht ausdrücklich anderes wünscht.

§ 12 Gewährleistung

(1) Da Orbit-X Dienstleistungen erbringt (§ 3 Abs. 2), findet werkvertragliche Mängelgewährleistung (§§ 634 ff. BGB) keine Anwendung.

(2) Orbit-X wird die Leistungen mit der berufsüblichen Sorgfalt eines erfahrenen Beraters im Bereich künstlicher Intelligenz und agentischer Arbeitsmethoden erbringen.

(3) Zeigt der Kunde nachvollziehbare Mängel in der Erbringung an, wird Orbit-X diese in angemessener Frist und in angemessenem Umfang nach eigenem Ermessen beheben oder anderweitig nachbessern.

§ 13 Haftung

(1) Orbit-X haftet unbeschränkt:

a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;

b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;

d) im Umfang einer von Orbit-X in Textform übernommenen Garantie oder eines übernommenen Beschaffungsrisikos.

(2) Für die einfache fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten — solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung von Orbit-X der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch:

a) pro Schadensfall auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes, und

b) für sämtliche Schadensfälle innerhalb eines Vertragsjahres kumulativ auf das Doppelte des jeweiligen jährlichen Auftragswertes.

(3) Für die einfache fahrlässige Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten sind, ist die Haftung von Orbit-X ausgeschlossen.

(4) Eine Haftung von Orbit-X für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, entgangene Nutzung, Reputations- oder Imageschäden sowie Datenverlust ist außerhalb der in Abs. 1 genannten Fälle ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten in gleichem Umfang für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmer von Orbit-X.

§ 14 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt (insbesondere Pandemien und behördlich angeordnete Einschränkungen, Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik bei Dritten, Cyberangriffe auf Infrastruktur Dritter, hoheitliche Anordnungen) befreien die betroffene Partei für die Dauer und den Umfang der Störung von ihren Leistungspflichten. Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich in Textform über Eintritt, voraussichtliche Dauer und Auswirkungen unterrichten.

(2) Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Kalendertage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Leistungen werden abgerechnet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

§ 15 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 16 Unterauftragnehmer

(1) Orbit-X ist berechtigt, zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Unterauftragnehmer einzusetzen. Der Kunde wird über den Einsatz vorab in Textform informiert und kann aus wichtigem Grund widersprechen.

(2) Orbit-X haftet für seine Unterauftragnehmer wie für eigenes Personal.

§ 17 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform.

(2) Änderungswünsche des Kunden werden von Orbit-X innerhalb von 10 Werktagen mit Angabe der Auswirkung auf Umfang, Termin und Vergütung in Textform beantwortet. Umgesetzt werden Änderungen erst nach beiderseitiger Bestätigung in Textform.

§ 18 Schriftform, Textform, Nebenabreden

Sofern in diesen AGB oder im Einzelvertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, genügt für sämtliche Erklärungen und Vereinbarungen die Textform (§ 126b BGB, einschließlich E-Mail). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 19 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

(1) Auf sämtliche Verträge zwischen Orbit-X und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts (Kollisionsrecht) und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.04.1980.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Orbit-X und dem Kunden ist Weiden i.d.OPf., sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Orbit-X ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.